Reisemedizinische Gesundheitsberatung
Kosten für reisemedizinische Gesundheitsberatung
Reisemedizinische Gesundheitsberatung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und meistens auch nicht bei den privaten Versicherungen Vertragsinhalt. Das heisst, jeder Arzt, ob mit Kassenzulassung oder Privatarzt, muss reisemedizinsche Gesundheitsberatung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung stellen.
Für eine reisemedizinsche Gesundheitsberatung kommen folgende Ziffern der Gebührenordnung zur Anwendung:
Kosten gemäß GOÄ
GOÄ-Ziffer |
Beschreibung |
Kosten |
---|---|---|
1 |
Einfache Beratung |
10,73€ - 16,32€ |
3 |
Eingehende Beratung (min. 10 Minuten) |
20,11€ - 30,60€ |
5 |
Symptombezogene Untersuchung |
10,73€ |
375 |
Schutzimpfung |
10,73€ |
376 |
Schutzimpfung (oral) |
10,73€ |
377 |
Zusatzinjektion per Parallelimpfung |
6,70€ |
§ 10 GOÄ |
Kosten für den Impfstoff |
Weitergabe zum Einkaufspreis |
Mittlerweile erstatten eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen jedoch teilweise oder sogar vollständig die Kosten für Impfungen vor privaten Auslandsreisen. Eine Liste von gesetzlichen Kassen, die ganz oder teilweise die Reiseimpfungen erstatten, finden Sie auf folgendem Link: http://www.crm.de/krankenkassen/index.html
Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt überwiegend nach dem Kostenerstattungsverfahren, d.h. der gesetzlich Versicherte muss, wie ein privat Versicherter, für die Leistung zunächst in Vorkasse treten. Die entstandenen Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, werden gesetzlich Versicherten Patienten nach Einreichen der Rechnungen nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet. Die vorgenannten Möglichkeiten zur Kostenerstattung gelten für alle Ärzte, also auch für eine Reiseimpfung bei Ihrem Hausarzt.
Das Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf, führt dazu näher aus:
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Versicherte müssen i.d.R. nur die gesetzliche Zuzahlung (10 % des Impfstoffpreises, mind. 5 € und max. 10 €) selbst tragen. Die Praxisgebühr von 10 € fällt bei Vorsorgeimpfungen grundsätzlich nicht an. Impfkosten für berufliche Auslandsreisen müssen vom Arbeitgeber getragen werden.
Da die Erstattungsvorschriften von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten einer Kostenerstattung.